IHK mahnt zum schnellen B 5-Ausbau

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Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg bedauert die nun bekannt gewordenen erneuten Verzögerungen beim Ausbau der B 5 rund um die Ortsumgehung Hattstedt-Bredstedt. Der Abschnitt ist seit 2012 planfestgestellt und befindet sich aufgrund von Klagen in einem Planänderungsverfahren. „Damit verzögert sich eine unverzichtbare Maßnahme zur Entlastung der Region um weitere zwei Jahre. Die Wirtschaft und die Kommunen erwarten eine zügigere Rechtsklarheit und Umsetzung“, so Michael Lohmann, Leiter der IHK-Geschäftsstelle Nordfriesland. „Auch angesichts steigender Tourismus- und Güterverkehre brauchen wir die B 5 dringend. Die wirtschaftliche Entwicklung darf nicht ausgebremst werden.“

Die bestehende Verkehrsführung durch die Ortschaften habe ihre Belastungsgrenze längst erreicht. Selbst Verlagerungen auf die Schiene seien wegen des schlechten Zustandes des Schienennetzes kaum möglich. Aus Sicht der IHK muss der Ausbau der B 5 daher dringend kommen. „Zu begrüßen ist, dass mit den umfangreichen neuen Kartierungen die Planungsgrundlage deutlich verbessert wird. Damit nimmt die Rechtssicherheit im Verfahren zu: Wir hoffen, dass 2023 tatsächlich die längst überfällige Ortsumfahrung gebaut wird“, sagt Lohmann.

„Die B 5 ist elementar für den überregionalen und regionalen Verkehr. Der Ausbau ist Grundvoraussetzung für einen Entwicklungsschub der Wirtschaft sowie die Ansiedlung neuer Unternehmen“, betont Ulrich Spitzer, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer. Zudem würden die regionalen Schlüsselbranchen wie der Tourismus, die Bauwirtschaft und der Großhandel gestärkt. Ein weiterer positiver Effekt sei, dass mit dem Bau die Ortsdurchfahrten vom Verkehr entlastet und damit sicherer und von Lärm- sowie Schadstoffemissionen befreit würden.

„Wir hoffen auf ein schnelles Verfahren, an dessen Ende ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss steht, sodass zügig mit dem Bau der Ortumgehung begonnen werden kann“, sagt Spitzer. Die Vorgänge rund um die Planungen entlang der B 5 seien aber ein Musterbeispiel für die Mängel im deutschen Planungsrecht. Umso erfreulicher sei, dass sich die Erkenntnis, dass das deutsche Planungsrecht dringend gestrafft werden muss, inzwischen parteiübergreifend durchgesetzt habe.

Quelle: Medieninformation IHK Flensurg