Artenschutz beim dreistreifigen Ausbau der B5 bei Husum

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Flatterbänder säumen ein Areal zwischen der alten Bundesstraße 5 und der Umgehungsstraße südlich von Husum.

Südermarsch | Schon seit einiger Zeit fallen Autofahrern, die sich von Süden Richtung Husum bewegen, zahlreiche Flatterbänder zwischen der alten Bundesstraße 5 und der Umgehungsstraße auf. Sie sind Bestandteil einer artenschutzrechtlichen Vorwegmaßnahme für die Straßenbaumaßnahme zum dreistreifigen Ausbau der B5 zwischen Tönning und Husum.

„Durch die Aufstellung der Flatterbänder wird vermieden, dass sich Brutvögel zum Nisten im zukünftigen Baustellenbereich niederlassen. Somit wird verhindert, dass im Zuge der Erdarbeiten Nester zerstört oder Jungvögel zu Schaden kommen. Darüber hinaus werden ebenfalls Amphibienzäune aufgestellt, um auch die Amphibien aus dem späteren Baufeld fernzuhalten“, heißt es vom Lan­des­be­trieb Stra­ßen­bau und Ver­kehr Schles­wig-Hol­stein.

Quelle: Husumer Nachrichten vom 25.03.2021, Text und Foto: Volkert Bandixen