Oberverwaltungsgericht: Zwischen Tönning und Rothenspieker darf gebaut werden

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Unter anderen hatte die Gemeinde Oldenswort gegen den Ausbau geklagt.

NordfrieslandNun ist es offiziell: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat nach mündlicher Verhandlung drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums – Amt für Planfeststellung Verkehr – für den Ausbau der B5, 1. Bauabschnitt Tönning-Rothenspieker abgewiesen.

Eine Gemeinde und drei Pirvatpersonen haben geklagt

Geklagt hatten die Gemeinde Oldenswort sowie drei Privatpersonen, die Eigentümer beziehungsweise Pächter von landwirtschaftlichen Flächen sind, die an das Bauvorhaben angrenzen. Die Gemeinde befürchtet insbesondere eine erhebliche Mehrbelastung einer Ortsdurchfahrt durch Verkehrsverlagerungen. Die Privaten kritisieren die bei Rothenspieker geplante Anschlussstelle; diese verbrauche im Vergleich zu einem Kreisverkehr oder parallelen Rampen mehr Fläche, führe zu unzumutbaren Lärmbelästigungen und beeinträchtige das Landschaftsbild mehr als nötig.

Senat begründet Entscheidung mit „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“

Diesen Anliegen ist der Senat nicht gefolgt. So hatte der Senatsvorsitzende in der der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Abwägungsentscheidung der Planungsbehörde rechtmäßig sei. Das Vorhaben diene dazu, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhöhen. Die getroffenen Prognosen seien nicht zu beanstanden, insbesondere seien keine Rechtsfehler bei der Lärmprognose und der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erkennen.

Mehrbelastung der Ortsdurchfahrt nicht erheblich

Das Recht der Gemeinde Oldenswort auf kommunale Selbstverwaltung in der Ausprägung des Selbstgestaltungsrechts der Gemeinde sei nicht verletzt; durch die Straßenplanung könne es zwar zu einer Mehrbelastung der Ortsdurchfahrt kommen, doch sei diese nicht erheblich.

Ein Kreisverkehr oder parallele Rampen seien keine Alternative zur kreuzungsfreien Anschlussstelle; sie würden die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss auf der Bundesstraße als Kraftfahrtstraße vielmehr beeinträchtigen. Eine messbare Zunahme an Lärm sei durch das Vorhaben nicht zu erwarten.

Rückenwind für den Ausbau

Für die Kläger kein guter Tag, Verkehrsminister Bernd Buchholz hingegen zeigte sich erfreut: „Damit kommen wir nach dem ersten Spatenstich bei Husum vor wenigen Wochen nun hoffentlich auch auf den übrigen Teilabschnitten schneller voran – die Region wartet schon viel zu viele Jahre auf den immer wieder versprochenen Ausbau dieser wichtigen Westküsten-Magistrale“, teilte Bernd Buchholz am Dienstagabend mit.

Quelle: Husumer Nachrichten vom 01.12.2020